Allgemeine Geschäftsbedingungen FIBONACCI DESIGN | da-FiDe
Grafik- & Kommunikationsdesign • Giuseppe Sottile • Am Gestade 2 • 53545 Linz am Rhein
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Stand: Januar 2021
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen FIBONACCI DESIGN, im folgenden als Designer genannt und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Designer hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.
1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
• 1.1 Der dem Designer erteilte Auftrag über Design- oder Gestaltungsdienstleistung ist ein Urheberwerkvertrag, der grundsätzlich auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
• 1.2 Sämtliche Arbeiten die vom Designer, wie Skizzen, Entwürfe und Reinzeichnungen, sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzung für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht wird.
• 1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Designers weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich, zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
• 1.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Designer. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Vergütung.
• 1.5 Solange keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Designer bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichung über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann der Designer zusätzlich zu dem für die Dienstleistung geschuldete Vergütung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% geltend machen. Mangelt es einer Vereinbarung, gilt Tarifvertrag für Design-Leistung SDSt./AGD (neuste Fassung)
• 1.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen keinen Anspruch auf Miturheberrechte.
• 1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
• 1.8 Der Designer bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffene Werke oder Teile davon, im Rahmen der Eigenwerbung uneingeschränkt nutzen zu können.
2 Vergütung
• 2.1 Die Vergütungen sind Euro-Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) und ohne Abzug.
• 2.2 Die Höhe der Vergütung wird in der Auftragsbestätigung des Designers festgehalten und ist sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ab erhalt der Entwürfe fällig.
• 2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, zusätzlich der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3 Fremdleistungen
• 3.1 Der Designer ist berechtigt, notwendige Angaben zur Auftragserfüllung an Dritte weiterzugeben. Diese Bestimmung betrifft spezielle Anfertigungen und Versanddienstleistungen.
4 Herausgabe von Daten
• 4.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
• 4.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
• 4.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, online und offline, trägt der Auftraggeber.
• 4.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
5 Haftung und Gewährleistung
• 5.1 Der Designer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
• 5.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
• 5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk / Produkt unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und dem Designer etwaige Mängel mitzuteilen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk / Produkt als mangelfrei angenommen.
• 5.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolg durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
• 5.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Der Designer ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
• 5.6 Der Designer haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Der Designer ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese dem Designer bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
• 5.7 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.
6 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
• 6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
• 6.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
• 6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
7 Schlussbestimmungen
• 7.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz Designers als Gerichtsstand vereinbart.
• 7.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
• 7.3 Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.